Finanzamt Boxberg

Die Gemeinde Boxberg gehört ebenfalls zum Kreis Vulkaneifel in Rheinland-Pfalz und wird vom Finanzamt Wittlich betreut. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung direkt an die Mitarbeiter des Finanzamts zu wenden. Es ist ratsam, sich rechtzeitig über Fristen und die erforderlichen Belege zu informieren, um mögliche Probleme bei der Einreichung Ihrer Steuererklärung zu vermeiden. Die steuerlichen Bestimmungen können komplex sein, daher ist es hilfreich, sich bei Unsicherheiten Unterstützung zu suchen. Ein Umzug könnte allerdings Auswirkungen auf Ihre Finanzamt-Zuständigkeit haben, weshalb es sinnvoll ist, vor einem Umzug zu prüfen, ob sich Ihr zuständiges Finanzamt ändert. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um einfach und schnell das für Boxberg zuständige Finanzamt zu finden.

Boxberg im Überblick

Einwohner 766 374 männlich
392 weiblich
Fläche 9,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 200

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Quelle: Bayerisches Landesportal

Wittlich

Adresse

Unterer Sehlemet 15
54516 Wittlich

Postfach 1240 , 54502 Wittlich

Kontakt

Telefon 06571/95360
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06571/953613400

Finanzamtsnummer

2743

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54552

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Boxberg

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank