Finanzamt Brandenburg an der Havel

Die Stadt Brandenburg an der Havel gehört zum Bundesland Brandenburg und wird vom Finanzamt Brandenburg betreut. Als Einwohner dieser Stadt haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei Ihrem Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, zur Lohnsteuer oder zu Steuerbescheiden stehen Ihnen die kompetenten Mitarbeiter des Finanzamtes Brandenburg zur Verfügung. Achten Sie darauf, die Fristen zur Abgabe Ihrer Steuererklärungen einzuhalten, um mögliche Verzögerungen oder Nachzahlungen zu vermeiden. Unser Finanzamt-Finder ist ein nützliches Tool, um die zuständige Behörde für Ihren Wohnort schnell zu finden. Denken Sie daran, dass bei einem Umzug über die Stadtgrenzen hinaus ein Wechsel des zuständigen Finanzamtes erfolgen kann, was für Ihre steuerlichen Angelegenheiten von Bedeutung ist.

Brandenburg an der Havel im Überblick

Einwohner 74.113 36.154 männlich
37.959 weiblich
Fläche 229,7 km²
Gemeindetyp Kreisfreie Stadt
Bundestagswahlkreis 60

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Zweitwohnungsteuer wurde am Bodensee erfunden

Die erste Zweitwohnungsteuer Deutschlands führte 1973 die Kurstadt Überlingen am Bodensee ein – damit Ferienhausbesitzer, die Infrastruktur nutzten aber anderswo gemeldet waren, mitzahlten. 1983 bestätigte das Bundesverfassungsgericht sie als zulässige örtliche Aufwandsteuer.

Quelle: Wikipedia – Zweitwohnsitzsteuer

Brandenburg

Adresse

Magdeburger Straße 46
14770 Brandenburg an der Havel

Kontakt

Telefon 03381 397-100
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3048

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Brandenburg

IBAN: DE18100000000016001503

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

14747, 14750, 14760, 14765, 14767, 14770, 14772, 14774, 14776

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Brandenburg an der Havel

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 530%
Gewerbesteuer 450%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank