Finanzamt Braunsbach

Braunsbach, ebenfalls im Kreis Schwäbisch Hall in Baden-Württemberg gelegen, ist dem Finanzamt Schwäbisch Hall zugeordnet. Bürgerinnen und Bürger von Braunsbach können ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und Lohnsteuer beraten lassen. Das Finanzamt bietet umfassende Informationen über Fristen und die erforderlichen Belege, die für eine korrekte Steuererklärung notwendig sind. Bei Unsicherheiten zu Steuerbescheiden können die Mitarbeiter des Finanzamts Ihnen weiterhelfen. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg kann die Zuständigkeit des Finanzamts beeinflussen, daher ist es ratsam, sich frühzeitig zu informieren. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden.

Braunsbach im Überblick

Einwohner 413 207 männlich
206 weiblich
Fläche 4,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bettensteuer – auch für Dienstreisende

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2022 die kommunale Übernachtungssteuer („Bettensteuer") in Hamburg, Bremen und Freiburg für verfassungsgemäß – und erlaubte ausdrücklich, sie auch von Geschäftsreisenden zu erheben. Damit kippte es eine bis dahin geltende Ausnahme.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Schwäbisch Hall

Adresse

Bahnhofstr. 25
74523 Schwäbisch Hall

Postfach 100260 , 74502 Schwäbisch Hall

Kontakt

Telefon 0791 752-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0791 752-3900

Finanzamtsnummer

2884

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

SPARKASSE SCHWAEBISCH HALL-CRAILSHEIM

IBAN: DE22622500300005070011

BIC: SOLADES1SHA

Zuständig für Postleitzahlen

74523, 74542

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Braunsbach

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Grundsteuer A 480%
Grundsteuer B 500%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank