Finanzamt Braunshorn

Braunshorn, eine Gemeinde im Rhein-Hunsrück-Kreis in Rheinland-Pfalz, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Simmern-Zell. Falls Sie Fragen zur Einkommensteuererklärung oder zur steuerlichen Veranlagung haben, können Sie sich an dieses Finanzamt wenden. Es ist wichtig, die erforderlichen Unterlagen fristgerecht einzureichen, um eine zügige Bearbeitung Ihrer Steuerangelegenheiten zu gewährleisten. Gerade bei Lohnsteuerfragen können Ihnen die Fachkräfte des Finanzamts kompetent zur Seite stehen. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus auch einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben kann. Mithilfe unserer Finanzamt-Suchfunktion finden Sie schnell heraus, welches Finanzamt für Sie zuständig ist und erhalten somit alle notwendigen Informationen zu Steuerbescheiden und relevanten Belegen. Das Team des Finanzamts Simmern-Zell freut sich darauf, Ihnen zu helfen.

Braunshorn im Überblick

Einwohner 4.815 2.434 männlich
2.381 weiblich
Fläche 73,0 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 284

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Aachener Kaffeefront" – Schmuggelkrieg um die Kaffeesteuer

Weil Kaffee wegen der Steuer bis 1953 in Deutschland fast dreimal so teuer war wie in Belgien, entstand an der Eifelgrenze die größte Kaffee-Schmuggelzone der Welt. Zwischen 1946 und 1952 wurden dabei 31 Schmuggler und zwei Zöllner erschossen – einmal setzten Schmuggler sogar gestohlene Panzer ein.

Quelle: roastmarket

Simmern-Zell

Adresse

Schlossstr. 42
56856 Zell

Kontakt

Telefon 06761/8550
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06761/85532053

Finanzamtsnummer

2740

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
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So. geschlossen

Bankverbindung

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Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56288

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Braunshorn

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank