Finanzamt Breitenau

Die Gemeinde Breitenau im Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz, fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamts Montabaur-Diez. Wenn Sie in Breitenau wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, wissen Sie, dass die Mitarbeiter dort bereit sind, alle Ihre Fragen zur steuerlichen Veranlagung zu beantworten. Es ist wichtig, sich über die Abgabefristen und die erforderlichen Belege für Ihre Steuererklärung zu informieren, um eine zügige und erfolgreiche Bearbeitung zu gewährleisten. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändert. Nutzen Sie daher unsere Finanzamt-Suchfunktion, um das für Ihren Wohnort relevante Finanzamt zu finden. Achten Sie darauf, alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig einzureichen, um mögliche Komplikationen zu vermeiden.

Breitenau im Überblick

Einwohner 2.479 1.219 männlich
1.260 weiblich
Fläche 14,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 291

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Das Badezimmer und das häusliche Arbeitszimmer

Beim Streit ums häusliche Arbeitszimmer entschied der Bundesfinanzhof: Umbaukosten fürs Badezimmer sind nicht anteilig absetzbar. In der Diskussion um solche Fälle kursiert sogar die Anekdote eines „Toiletten-Tagebuchs", mit dem ein beruflicher Nutzungsanteil belegt werden sollte – ohne Erfolg.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VIII R 16/15

Montabaur-Diez

Adresse

Koblenzer Str. 15
56410 Montabaur

Postfach 1461 , 56404 Montabaur

Kontakt

Telefon 02602/1210
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02602/12127099

Finanzamtsnummer

2730

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56237

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Breitenau

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank