Finanzamt Breitenbach a. Herzberg

Breitenbach a. Herzberg im Kreis Hersfeld-Rotenburg, Hessen, liegt im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Hersfeld-Rotenburg. Für die Einwohner dieser Gemeinde ist es wichtig, sich über die Möglichkeiten zur Einreichung der Einkommensteuererklärung zu informieren. Das Finanzamt steht Ihnen bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer und Steuerbescheiden zur Seite und erleichtert Ihnen die Steuerangelegenheiten. Denken Sie daran, die Abgabefristen einzuhalten, um rechtzeitig Steuerbescheide zu erhalten. Sollten Sie innerhalb oder außerhalb von Breitenbach umziehen, könnte sich auch Ihr zuständiges Finanzamt ändern. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Sie zuständig ist, empfehlen wir die Nutzung unserer Finanzamt-Suchfunktion.

Breitenbach a. Herzberg im Überblick

Einwohner 1.675 907 männlich
768 weiblich
Fläche 42,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 168

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Den Polizeihund von der Steuer absetzen

Ein Polizei-Hundeführer, der seinen Diensthund (Schutz- und Sprengstoffspürhund) zuhause versorgen musste, darf die Kosten dafür voll als Werbungskosten absetzen. Der Bundesfinanzhof urteilte: Hundeführer und Diensthund bilden eine „funktionale Einheit".

Quelle: Bundesfinanzhof

Hersfeld-Rotenburg

Adresse

Im Stift 7
36251 Bad Hersfeld

Postfach 1451 , 36224 Bad Hersfeld

Kontakt

Telefon 06621 933-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2602

Hinweis

Telefonische Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr. Termine nach Vereinbarung. Internet: www.finanzamt.hessen.de.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Hersfeld-Rotenburg

IBAN: DE38500000000050001528

BIC: MARKDEF1500

Zuständig für Postleitzahlen

36287

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Breitenbach a. Herzberg

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Grundsteuer A 500%
Grundsteuer B 500%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank