Finanzamt Breitenheim

In der Gemeinde Breitenheim, die zum Kreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz gehört, ist das Finanzamt Bad Kreuznach zuständig. Hier können die Bewohner ihre Einkommensteuererklärung einreichen und Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung erhalten. Das Finanzamt Bad Kreuznach steht Ihnen mit Informationen zu Lohnsteuer und Fristen zur Seite. Bei Bedarf können Sie auch Ihre Steuerbescheide und Belege dort klären. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamtes zur Folge hat. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, können Sie unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion nutzen. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Sie immer die richtige Anlaufstelle für Ihre steuerlichen Anliegen haben.

Breitenheim im Überblick

Einwohner 10.249 5.118 männlich
5.131 weiblich
Fläche 41,2 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 267

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Steueroase Monheim: nur 250 % Hebesatz

Die Stadt Monheim am Rhein lockt mit einem Gewerbesteuer-Hebesatz von nur 250 % – einem der niedrigsten Deutschlands (Bundesschnitt ~360 %). Das Konzept hat die einst hochverschuldete Stadt zur reichen Kommune gemacht und sich zum bundesweit diskutierten Modell entwickelt.

Quelle: Handelsblatt

Bad Kreuznach

Adresse

Ringstr. 10
55543 Bad Kreuznach

Postfach 1552 , 55505 Bad Kreuznach

Kontakt

Telefon 0671/7000
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0671/70011772

Finanzamtsnummer

2706

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55592

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Breitenheim

?
Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank