Finanzamt Breitscheid

In der Gemeinde Breitscheid, die im Kreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz liegt, ist das Finanzamt Bingen-Alzey zuständig. Als Einwohner von Breitscheid haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung direkt online einzureichen oder sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung an das Finanzamt zu wenden. Ob Lohnsteuer oder Fristen – das Finanzamt steht Ihnen bei allen Anliegen zur Seite. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um sicherzustellen, dass Sie die richtige Behörde erreichen, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden. Hier erhalten Sie auch Informationen zu Steuerbescheiden und benötigten Belegen, die für Ihre Steuererklärung von Bedeutung sind.

Breitscheid im Überblick

Einwohner 1.885 949 männlich
936 weiblich
Fläche 14,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 203

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Das Badezimmer und das häusliche Arbeitszimmer

Beim Streit ums häusliche Arbeitszimmer entschied der Bundesfinanzhof: Umbaukosten fürs Badezimmer sind nicht anteilig absetzbar. In der Diskussion um solche Fälle kursiert sogar die Anekdote eines „Toiletten-Tagebuchs", mit dem ein beruflicher Nutzungsanteil belegt werden sollte – ohne Erfolg.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VIII R 16/15

Bingen-Alzey

Adresse

Rochusallee 10
55411 Bingen

Kontakt

Telefon 06721/7060
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06721/70614080

Finanzamtsnummer

2708

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55422

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Breitscheid

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Grundsteuer A 390%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank