Finanzamt Bremm

In Bremm, einer charmanten Gemeinde im Kreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Simmern-Zell für die steuerlichen Belange zuständig. Wenn Sie in Bremm leben und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, stehen Ihnen die Fachkräfte des Finanzamts zur Seite. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Berechnung von Lohnsteuer sind diese Ansprechpartner ideal für Sie. Es ist ratsam, sich gut auf die Einreichung vorzubereiten und alle notwendigen Belege frühzeitig zusammenzustellen. Ebenso wichtig ist es, die Fristen im Blick zu behalten, um keine Nachteile zu erleiden. Sollte ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg anstehen, kann es sein, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie daher unseren Finanzamt-Finder, um für Ihren neuen Wohnort die passende Behörde schnell zu ermitteln und informierte Entscheidungen zu treffen.

Bremm im Überblick

Einwohner 1.829 891 männlich
938 weiblich
Fläche 15,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 276

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Über 500 Finanzämter wachen über die Steuer

In Deutschland gibt es rund 540 Finanzämter, verteilt auf die 16 Bundesländer. Rechnet man Spezialbehörden für Steuerfahndung, Strafsachen und Betriebsprüfung mit, kommt man auf über 600 Ämter.

Quelle: smartsteuer

Simmern-Zell

Adresse

Schlossstr. 42
56856 Zell

Kontakt

Telefon 06761/8550
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06761/85532053

Finanzamtsnummer

2740

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56814

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bremm

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank