Finanzamt Brennberg

Die Bürger von Brennberg, im Kreis Regensburg, Freistaat Bayern, haben das Finanzamt Regensburg zur Seite, wenn es um ihre steuerlichen Angelegenheiten geht. Hier können sie ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten wertvolle Unterstützung bei der steuerlichen Veranlagung sowie bei Fragen zur Lohnsteuer. Die Einhaltung der Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen ist essenziell, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann Änderungen in der Zuständigkeit des Finanzamts zur Folge haben. Über die Finanzamt-Suchfunktion auf unserer Website können Sie schnell und einfach herausfinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort in Brennberg zuständig ist. So sind Sie immer gut informiert und können Ihre steuerlichen Verpflichtungen rechtzeitig erfüllen.

Brennberg im Überblick

Einwohner 2.082 1.060 männlich
1.022 weiblich
Fläche 30,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 233

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Das Badezimmer und das häusliche Arbeitszimmer

Beim Streit ums häusliche Arbeitszimmer entschied der Bundesfinanzhof: Umbaukosten fürs Badezimmer sind nicht anteilig absetzbar. In der Diskussion um solche Fälle kursiert sogar die Anekdote eines „Toiletten-Tagebuchs", mit dem ein beruflicher Nutzungsanteil belegt werden sollte – ohne Erfolg.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VIII R 16/15

Regensburg

Adresse

Galgenbergstr. 31
93053 Regensburg

Kontakt

Telefon 0941 5024-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0941 5024-1199

Finanzamtsnummer

9244

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 15.00 Uhr
Di. 07.30 – 15.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.00 Uhr
Do. 07.30 – 17.30 Uhr
Fr. 07.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE32700500000004360467

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

93179

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Brennberg

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 330%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank