Finanzamt Brensbach

In der Gemeinde Brensbach, die im Odenwaldkreis in Hessen liegt, ist das Finanzamt Michelstadt für die steuerlichen Angelegenheiten der Bürger zuständig. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Informationen zur steuerlichen Veranlagung. Die Mitarbeiter des Finanzamts stehen Ihnen bei Fragen zur Lohnsteuer sowie zu Fristen und Steuerbescheiden zur Verfügung. Um mögliche Verzögerungen zu vermeiden, ist es ratsam, alle erforderlichen Belege bereitzuhalten. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge hat. Über unseren Finanzamt-Finder können Sie schnell ermitteln, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist.

Brensbach im Überblick

Einwohner 4.860 2.467 männlich
2.393 weiblich
Fläche 23,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 186

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

193 Paragrafen für die Einkommensteuer – es ginge auch in 31

Allein das Einkommensteuergesetz umfasst rund 193 Paragrafen und ausgedruckt mit Anlagen etwa 235 Seiten. Steuerrechtler Paul Kirchhof legte 2011 einen Gegenentwurf vor, der dieselbe Steuer in nur 31 Paragrafen auf rund sieben Druckseiten regeln sollte.

Quelle: Wikipedia – Einkommensteuergesetz (Deutschland)

Michelstadt

Adresse

Erbacher Straße 48
64720 Michelstadt

Postfach 3180 , 64712 Michelstadt

Kontakt

Telefon 06061 78-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2633

Hinweis

Telefonische Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr. Termine nach Vereinbarung. Internet: www.finanzamt.hessen.de.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Michelstadt

IBAN: DE91500000000050801503

BIC: MARKDEF1500

Zuständig für Postleitzahlen

64391, 64393, 64395

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Brensbach

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Grundsteuer A 500%
Grundsteuer B 810%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank