Finanzamt Bretzenheim

Wenn Sie in Bretzenheim im Kreis Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz, leben, ist das Finanzamt Bad Kreuznach Ihr Ansprechpartner für steuerliche Angelegenheiten. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen, Fragen zur steuerlichen Veranlagung klären und Informationen zu Ihrer Lohnsteuer erhalten. Das Finanzamt bietet umfangreiche Unterstützung, insbesondere in Bezug auf Fristen und Steuerbescheide. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. So bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand und können Ihre steuerlichen Verpflichtungen problemlos erfüllen.

Bretzenheim im Überblick

Einwohner 8.480 4.220 männlich
4.260 weiblich
Fläche 12,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 266

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Bundesrechnungshof: zu viele „Oldtimer" im Alltag

Der Bundesrechnungshof rügt das H-Kennzeichen-Privileg: Statt der 1997 erwarteten 135.000 Fahrzeuge gibt es heute fast 400.000 – eine Verdreifachung. Dem Staat entgehen dadurch rund 170 Mio. Euro pro Jahr, weil viele „Oldtimer" als Alltagsautos gefahren werden.

Quelle: auto motor und sport

Bad Kreuznach

Adresse

Ringstr. 10
55543 Bad Kreuznach

Postfach 1552 , 55505 Bad Kreuznach

Kontakt

Telefon 0671/7000
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0671/70011772

Finanzamtsnummer

2706

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55559

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bretzenheim

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 475%
Gewerbesteuer 395%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank