Finanzamt Breydin

Die Gemeinde Breydin im Kreis Barnim, Brandenburg, steht unter der Zuständigkeit des Finanzamts Eberswalde. Die Einwohner können hier ihre Einkommensteuererklärungen einreichen und erhalten Unterstützung bei allerhand steuerlichen Fragen. Ob es um die steuerliche Veranlagung, die Lohnsteuer oder das Einreichen von Belegen und Steuerbescheiden geht, das Finanzamt Eberswalde ist die Anlaufstelle für alle steuerlichen Belange. Es ist ratsam, die Fristen für die Einreichung der Steuerunterlagen genau im Blick zu behalten, um negative Konsequenzen zu vermeiden. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass ein anderen Finanzamt für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zuständig wird. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell und unkompliziert zu ermitteln, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Das Finanzamt Eberswalde wird Ihnen bei Ihren steuerlichen Anfragen gerne behilflich sein.

Breydin im Überblick

Einwohner 807 396 männlich
411 weiblich
Fläche 35,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 57

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Merz und der Bierdeckel – heute im Museum

In 2003 versprach Friedrich Merz eine Steuererklärung, die „auf einen Bierdeckel" passt. Der Original-Bierdeckel liegt heute im Haus der Geschichte in Bonn – neben Jens Lehmanns WM-Spickzettel. Merz selbst räumte später ein: „obwohl die Rechnung falsch ist".

Quelle: Haus der Geschichte

Eberswalde

Adresse

Tramper Chaussee 5
16225 Eberswalde

Kontakt

Telefon 03334 275-4000
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3065

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Eberswalde

IBAN: DE22100000000017001501

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

16230

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Breydin

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 410%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank