Finanzamt Brieden

Die Gemeinde Brieden im Kreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Simmern-Zell. Hier können Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Bei Anliegen zu Lohnsteuer oder Steuerbescheiden sind die Mitarbeiter des Finanzamts ebenfalls kompetente Ansprechpartner. Wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen, bleiben Sie beim Finanzamt Simmern-Zell, jedoch kann ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben. Um stets das richtige Finanzamt zu finden, nutzen Sie am besten unsere Finanzamt-Suchfunktion. In Brieden gibt es zahlreiche steuerliche Aspekte, die Sie beachten sollten, um Ihre Steuern korrekt zu erledigen.

Brieden im Überblick

Einwohner 6.639 3.382 männlich
3.257 weiblich
Fläche 47,3 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 276

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Der „Soli": geplant für ein Jahr, geblieben für Jahrzehnte

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt und war ursprünglich auf nur ein Jahr befristet – finanziert werden sollten u.a. deutsche Lasten aus dem Zweiten Golfkrieg. 1993 und 1994 wurde er gar nicht erhoben, ab 1995 dann unbefristet zur Finanzierung der deutschen Einheit – und er existiert bis heute.

Quelle: bpb – 30 Jahre Solidaritätszuschlag

Simmern-Zell

Adresse

Schlossstr. 42
56856 Zell

Kontakt

Telefon 06761/8550
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06761/85532053

Finanzamtsnummer

2740

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56829

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Brieden

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank