Finanzamt Brigachtal

Brigachtal, eine charmante Gemeinde im Schwarzwald-Baar-Kreis in Baden-Württemberg, fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamts Villingen-Schwenningen. Wenn Sie dort wohnhaft sind, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung online oder persönlich einzureichen. Darüber hinaus können Sie sich mit Fragen zur steuerlichen Veranlagung direkt an das Finanzamt wenden. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Fristen zur Einreichung Ihrer Steuerunterlagen zu informieren, um böse Überraschungen zu vermeiden. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen könnte, dass Ihr zuständiges Finanzamt wechselt. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell und einfach herauszufinden, an welche Stelle Sie sich wenden sollten. Brigachtal bietet Ihnen damit eine kompetente Hilfe für Ihre finanziellen Belange.

Brigachtal im Überblick

Einwohner 3.937 1.934 männlich
2.003 weiblich
Fläche 18,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 209

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Absetzbar?

Schmiergeld war früher steuerlich absetzbar

Bis Ende der 1990er-Jahre konnten deutsche Unternehmen Bestechungs- und Schmiergelder als „nützliche Aufwendungen" steuerlich als Betriebsausgaben absetzen. Erst mit Gesetzesänderungen ab 1999 und vollständig ab 2002 wurde dieser Abzug abgeschafft.

Quelle: Haufe – Schmiergelder als Betriebsausgaben?

Villingen-Schwenningen

Adresse

Weiherstr. 7
78050 Villingen-Schwenningen

Kontakt

Telefon 07721 923-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07721 923-100

Finanzamtsnummer

2822

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Besuche über Homepage buchbar:

Bankverbindung

LANDESBANK BADEN-WUERTTEMBERG

IBAN: DE94600501017481500500

BIC: SOLADESTXXX

Zuständig für Postleitzahlen

78086

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Brigachtal

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Grundsteuer A 420%
Grundsteuer B 460%
Gewerbesteuer 370%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank