Finanzamt Brombachtal

Brombachtal, eine Gemeinde im Odenwaldkreis in Hessen, fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamts Michelstadt. In Brombachtal können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung bei diesem Finanzamt einreichen und erhalten Unterstützung bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Die Mitarbeiter des Finanzamts helfen Ihnen auch bei Anliegen rund um die Lohnsteuer, Fristen und Steuerbescheide. Es ist wichtig, alle erforderlichen Belege rechtzeitig vorzulegen, um Verzögerungen zu vermeiden. Denken Sie daran, dass ein eventueller Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen könnte, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird. Mit unserem Finanzamt-Finder finden Sie schnell heraus, welches Finanzamt für Ihre neue Wohnadresse zuständig ist.

Brombachtal im Überblick

Einwohner 3.416 1.679 männlich
1.737 weiblich
Fläche 20,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 186

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Umzug fürs Homeoffice? Finanzamt zahlt nicht mit

Wer in eine größere Wohnung zieht, um endlich ein Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten nicht absetzen. Der Bundesfinanzhof entschied 2025: Ein solcher Umzug zählt zur privaten Lebensführung – auch im Homeoffice-Zeitalter.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VI R 3/23

Michelstadt

Adresse

Erbacher Straße 48
64720 Michelstadt

Postfach 3180 , 64712 Michelstadt

Kontakt

Telefon 06061 78-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2633

Hinweis

Telefonische Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr. Termine nach Vereinbarung. Internet: www.finanzamt.hessen.de.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Michelstadt

IBAN: DE91500000000050801503

BIC: MARKDEF1500

Zuständig für Postleitzahlen

64751, 64753

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Brombachtal

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Grundsteuer A 500%
Grundsteuer B 1050%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank