Finanzamt Bruchertseifen

Die Gemeinde Bruchertseifen im Kreis Altenkirchen (Westerwald) in Rheinland-Pfalz wird vom Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg betreut. Einwohner haben hier die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und Antworten auf Fragen zur steuerlichen Veranlagung zu erhalten. Das Finanzamt sorgt dafür, dass Sie über die Fristen für die Abgabe Ihrer Steuererklärung informiert sind und hilft Ihnen bei der Klärung von Lohnsteuerfragen sowie Steuerbescheiden. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde kann es bedeuten, dass Ihr zuständiges Finanzamt wechselt. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig zu informieren. Unsere Finanzamt-Suchfunktion steht Ihnen zur Verfügung, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt schnell und unkompliziert zu finden und die erforderlichen Informationen zu erhalten.

Bruchertseifen im Überblick

Einwohner 1.509 758 männlich
751 weiblich
Fläche 3,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 263

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Umzug fürs Homeoffice? Finanzamt zahlt nicht mit

Wer in eine größere Wohnung zieht, um endlich ein Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten nicht absetzen. Der Bundesfinanzhof entschied 2025: Ein solcher Umzug zählt zur privaten Lebensführung – auch im Homeoffice-Zeitalter.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VI R 3/23

Altenkirchen-Hachenburg

Adresse

Frankfurter Str. 21
57610 Altenkirchen

Postfach 1260 , 57602 Altenkirchen

Kontakt

Telefon 02681/860
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02681/8610090

Finanzamtsnummer

2702

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
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So. geschlossen

Bankverbindung

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Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

57539

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bruchertseifen

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Grundsteuer A 430%
Grundsteuer B 475%
Gewerbesteuer 440%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank