Finanzamt Bruchhausen

Bruchhausen ist eine charmante Gemeinde im Kreis Neuwied, Rheinland-Pfalz, und gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Neuwied. Wenn Sie in Bruchhausen wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung bequem beim Finanzamt Neuwied einreichen. Es ist wichtig, beim Einreichen von Belegen und bei der Klärung von Fragen zur steuerlichen Veranlagung schnell zu handeln, um Fristen einzuhalten und mögliche Steuerbescheide rechtzeitig zu prüfen. Bei Unklarheiten zur Lohnsteuer oder zur Abgabe von Steuererklärungen bietet das Finanzamt kompetente Unterstützung. Beachten Sie bitte, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts nach sich zieht. Unser Finanzamt-Finder hilft Ihnen dabei, jederzeit das richtige Finanzamt für Ihren Wohnort zu ermitteln.

Bruchhausen im Überblick

Einwohner 1.993 998 männlich
995 weiblich
Fläche 33,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 288

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

193 Paragrafen für die Einkommensteuer – es ginge auch in 31

Allein das Einkommensteuergesetz umfasst rund 193 Paragrafen und ausgedruckt mit Anlagen etwa 235 Seiten. Steuerrechtler Paul Kirchhof legte 2011 einen Gegenentwurf vor, der dieselbe Steuer in nur 31 Paragrafen auf rund sieben Druckseiten regeln sollte.

Quelle: Wikipedia – Einkommensteuergesetz (Deutschland)

Neuwied

Adresse

Augustastr. 70
56564 Neuwied

Postfach 1561 , 56505 Neuwied

Kontakt

Telefon 02631/9100
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02631/91029906

Finanzamtsnummer

2732

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

53572

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bruchhausen

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 520%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank