Finanzamt Brück

In der Stadt Brück, die im Kreis Potsdam-Mittelmark und im Bundesland Brandenburg liegt, ist das Finanzamt Brandenburg zuständig. Die Einwohner von Brück haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einzureichen. Zudem können sie Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zu Lohnsteuerangelegenheiten klären. Es ist wichtig zu beachten, dass beim Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise ein Wechsel des zuständigen Finanzamts nötig ist. Um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Informationen erhalten, können Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion nutzen, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden. Beachten Sie auch die Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen, um mögliche Verspätungsgebühren zu vermeiden. Das Finanzamt Brandenburg unterstützt die Bürger von Brück bei der Klärung von Steuerbescheiden und der Einreichung von Belegen.

Brück im Überblick

Einwohner 4.258 2.128 männlich
2.130 weiblich
Fläche 86,2 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 60

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Quelle: Bayerisches Landesportal

Brandenburg

Adresse

Magdeburger Straße 46
14770 Brandenburg an der Havel

Kontakt

Telefon 03381 397-100
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3048

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Brandenburg

IBAN: DE18100000000016001503

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

14822

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Brück

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Grundsteuer A 600%
Grundsteuer B 405%
Gewerbesteuer 323%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank