Finanzamt Brücken-Hackpfüffel

In der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel, die im Kreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt liegt, ist das Finanzamt Eisleben zuständig. Das Finanzamt bietet Unterstützung bei der Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung und hilft Ihnen bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihre Belege richtig einreichen oder welche Fristen gelten, stehen die Mitarbeiter des Finanzamtes Ihnen zur Seite. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen kann bedeuten, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig ist. Daher ist es ratsam, vor einem Umzug unsere Finanzamt-Suchfunktion zu nutzen, um das richtige Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zu ermitteln.

Brücken-Hackpfüffel im Überblick

Einwohner 972 474 männlich
498 weiblich
Fläche 16,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 73

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Im Schnitt gibt es 1.240 Euro zurück

Wer eine Steuererklärung abgibt, bekommt im Schnitt Geld zurück: Laut Statistischem Bundesamt lag die durchschnittliche Erstattung bei 1.240 Euro. Von 15,2 Mio. veranlagten Steuerpflichtigen erhielten 13,2 Mio. eine Rückzahlung – sich erklären lohnt sich also fast immer.

Quelle: Destatis

Eisleben

Adresse

Bahnhofsring 10
06295 Eisleben

Kontakt

Telefon 03475 725-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03475 725-4600

Finanzamtsnummer

3118

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Eisleben

IBAN: DE49810000000080001508

BIC: MARKDEF1810

Zuständig für Postleitzahlen

06528

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Brücken-Hackpfüffel

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank