Finanzamt Brühl

Die Gemeinde Brühl im Rhein-Erft-Kreis, Nordrhein-Westfalen, ist dem Finanzamt Brühl zugeordnet. Als Einwohner von Brühl können Sie Ihre Einkommensteuererklärung dort einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer. Es ist ratsam, sich auch über die gesetzten Fristen für Steuerbescheide zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Schritte rechtzeitig unternehmen. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird. Durch unseren Finanzamt-Finder können Sie unkompliziert herausfinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort in Brühl verantwortlich ist und so Ihre steuerlichen Belange angehen.

Brühl im Überblick

Einwohner 45.555 22.130 männlich
23.425 weiblich
Fläche 36,1 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 91

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Ehegattensplitting kam per Gerichtsurteil

Das Ehegattensplitting entstand nicht aus politischer Großzügigkeit, sondern weil das Bundesverfassungsgericht 1957 die damalige Zusammenveranlagung als Verstoß gegen den Ehe-Schutz (Art. 6 GG) für nichtig erklärte. Daraufhin wurde 1958 das Splitting eingeführt.

Quelle: Wikipedia – Steuersplitting

Brühl

Adresse

Kölnstr. 104
50321 Brühl

Kontakt

Telefon 0211 1655 1655
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0800 10092675224

Finanzamtsnummer

5224

Öffnungszeiten

Telefonisch:

Mo. 08.00 – 18.00 Uhr
Di. 08.00 – 18.00 Uhr
Mi. 08.00 – 18.00 Uhr
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. 08.00 – 16.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Service vor Ort:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. 08.00 – 13.00 Uhr
Mi. 08.00 – 13.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Für einen persönlichen Besuch Ihres Finanzamts buchen Sie gerne mit unserer Online-Terminbuchung (elektr. Kontakt) schnell einfach und online Ihren Wunschtermin.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Brühl

IBAN: DE28370000000037001507

BIC: MARKDEF1370

Zuständig für Postleitzahlen

50301, 50302, 50303, 50304, 50305, 50306, 50307, 50308, 50309, 50318, 50319, 50321

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Brühl

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Grundsteuer A 200%
Grundsteuer B 800%
Gewerbesteuer 460%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank