Finanzamt Brunn

In der Gemeinde Brunn, im Kreis Regensburg, Freistaat Bayern, ist das Finanzamt Regensburg für alle steuerlichen Belange der ansässigen Bürger zuständig. Ob für die Einreichung der Einkommensteuererklärung oder für Fragen zur steuerlichen Veranlagung – die Einwohner erhalten hier kompetente Unterstützung. Es ist wichtig, die Fristen für die Einreichung im Auge zu behalten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann sich die Zuständigkeit des Finanzamts ändern. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort in Brunn zuständig ist. So stellen Sie sicher, dass Sie immer gut informiert sind und Ihre steuerlichen Verpflichtungen rechtzeitig erfüllen können.

Brunn im Überblick

Einwohner 1.660 838 männlich
822 weiblich
Fläche 16,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 232

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Den Polizeihund von der Steuer absetzen

Ein Polizei-Hundeführer, der seinen Diensthund (Schutz- und Sprengstoffspürhund) zuhause versorgen musste, darf die Kosten dafür voll als Werbungskosten absetzen. Der Bundesfinanzhof urteilte: Hundeführer und Diensthund bilden eine „funktionale Einheit".

Quelle: Bundesfinanzhof

Regensburg

Adresse

Galgenbergstr. 31
93053 Regensburg

Kontakt

Telefon 0941 5024-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0941 5024-1199

Finanzamtsnummer

9244

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 15.00 Uhr
Di. 07.30 – 15.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.00 Uhr
Do. 07.30 – 17.30 Uhr
Fr. 07.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE32700500000004360467

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

93164

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Brunn

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 320%
Gewerbesteuer 320%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank