Finanzamt Bruttig-Fankel

In der Gemeinde Bruttig-Fankel, im Kreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Simmern-Zell für alle steuerlichen Fragen zuständig. Die Einwohner können hier ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich bei Anliegen zur steuerlichen Veranlagung beraten lassen. Zudem stehen die Mitarbeiter des Finanzamts bei Fragen zu Lohnsteuer und Steuerbescheiden zur Verfügung. Wenn Sie beabsichtigen, innerhalb von Bruttig-Fankel umzuziehen, bleibt das Finanzamt Simmern-Zell Ihr Ansprechpartner. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus sollten Sie jedoch prüfen, ob sich Ihr zuständiges Finanzamt ändert. Nutzen Sie unsere einfache Finanzamt-Suchfunktion, um schnell und unkompliziert die richtige Anlaufstelle für Ihre steuerlichen Anliegen zu finden.

Bruttig-Fankel im Überblick

Einwohner 11.614 5.863 männlich
5.751 weiblich
Fläche 105,9 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 276

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Hundesteuer war eine Luxussteuer für Reiche

Die Hundesteuer entstand als Luxusabgabe: Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. besteuerte ab 1810 Hunde neben Dienstboten, Katzen und Pferden – wer sich Tiere zum Vergnügen leisten konnte, sollte auch zahlen. Die älteste erhaltene Hundesteuermarke („Freihund" Nr. 273) stammt von 1817.

Quelle: Stadtmuseum Berlin

Simmern-Zell

Adresse

Schlossstr. 42
56856 Zell

Kontakt

Telefon 06761/8550
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06761/85532053

Finanzamtsnummer

2740

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56814

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bruttig-Fankel

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank