Finanzamt Bubsheim

Die Gemeinde Bubsheim im Tuttlingen-Kreis, Baden-Württemberg, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Tuttlingen. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung unkompliziert einzureichen, egal ob online oder persönlich. Bei Unsicherheiten zur steuerlichen Veranlagung stehen Ihnen die Mitarbeiter im Finanzamt mit Rat und Tat zur Seite. Achten Sie darauf, alle Fristen zur Einreichung Ihrer Steuerunterlagen einzuhalten, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen kann bedeuten, dass Sie ein anderes Finanzamt in Anspruch nehmen müssen. Nutzen Sie zur Klärung unserer Finanzamt-Suchfunktion, um schnell die richtige Anlaufstelle zu finden. Bubsheim bietet seinen Bürgern eine zuverlässige Unterstützung in allen steuerlichen Belangen.

Bubsheim im Überblick

Einwohner 1.181 584 männlich
597 weiblich
Fläche 10,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 209

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Hunde zahlen, Katzen nicht

Die Hundesteuer gibt es in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert – Katzen, Wellensittiche oder Pferde bleiben dagegen steuerfrei. Je nach Gemeinde reicht der Satz von 0 Euro bis über 1.000 Euro im Jahr für einen „Listenhund".

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer

Tuttlingen

Adresse

Zeughausstr. 91
78532 Tuttlingen

Postfach 180 , 78502 Tuttlingen

Kontakt

Telefon 07461 98-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07461 98-403

Finanzamtsnummer

2821

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE61694000000069401502

BIC: MARKDEF1694

Zuständig für Postleitzahlen

78585

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bubsheim

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Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 300%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank