Finanzamt Buch a.Erlbach

In der Gemeinde Buch a.Erlbach im Kreis Landshut, Freistaat Bayern, ist das Finanzamt Landshut für die steuerlichen Anliegen zuständig. Als Bürger dieser Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung dort einzureichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer beraten zu lassen. Achten Sie darauf, die Fristen zur Einreichung Ihrer Unterlagen einzuhalten, um mögliche Probleme zu vermeiden. Sollten Sie in eine andere Gemeinde umziehen, könnte sich Ihr zuständiges Finanzamt ändern. Um die richtige Finanzbehörde für Ihren Wohnort zu finden, nutzen Sie bitte unsere Finanzamt-Suchfunktion, die Ihnen schnell die benötigten Informationen bietet.

Buch a.Erlbach im Überblick

Einwohner 3.929 1.953 männlich
1.976 weiblich
Fläche 26,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 227

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Steuer, die Napoleon schlug"

Die erste moderne Einkommensteuer der Welt führte der britische Premier William Pitt der Jüngere 1799 ein – ausdrücklich, um den Krieg gegen Napoleon zu finanzieren. Sie galt als „Königin der Steuern" und wurde 1816, ein Jahr nach Waterloo, zunächst wieder abgeschafft.

Quelle: Wikipedia – Einkommensteuer (Vereinigtes Königreich)

Landshut

Adresse

Maximilianstr. 21
84028 Landshut

Kontakt

Telefon 0871 8529-000
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0871 8529-360

Finanzamtsnummer

9132

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Weitere TelefaxNrn: USt-VA: 0871 8529-301; Lohnsteuer-Anmeldung: 0871 8529-380; Steuerfahndungsstelle: 0871 8529-390

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE64750000000074301502

BIC: MARKDEF1750

Zuständig für Postleitzahlen

84172

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Buch a.Erlbach

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Grundsteuer A 380%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank