Finanzamt Buch

Die Gemeinde Buch im Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz, hat das Finanzamt Simmern-Zell als zuständige Behörde. Wenn Sie in Buch wohnen, sind Sie hier genau richtig, um Ihre Einkommensteuererklärung einzureichen oder um Fragen zur steuerlichen Veranlagung zu klären. Die Fristen für die Abgabe Ihrer Steuererklärung sind entscheidend, um Verzögerungen und eventuelle Strafen zu vermeiden. Auch bei Lohnsteuerangelegenheiten stehen Ihnen die Fachleute des Finanzamts zur Verfügung. Sollte sich Ihr Wohnsitz ändern und Sie umziehen, könnte ein anderes Finanzamt für Sie zuständig werden. Um das passende Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden, können Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion nutzen. Das Team des Finanzamts Simmern-Zell ist bereit, Ihnen in allen Belangen rund um Steuern und Finanzen zur Seite zu stehen.

Buch im Überblick

Einwohner 3.082 1.527 männlich
1.555 weiblich
Fläche 25,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 284

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Die Steuer-ID begleitet ein Leben lang – ab der Geburt

Jeder in Deutschland Gemeldete bekommt eine 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer – Neugeborene automatisch innerhalb von drei Monaten nach der Geburt. Sie bleibt lebenslang gleich, auch bei Umzug, Heirat oder Namensänderung, und ist eine „nicht-sprechende" Nummer ohne versteckte Infos.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern

Simmern-Zell

Adresse

Schlossstr. 42
56856 Zell

Kontakt

Telefon 06761/8550
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06761/85532053

Finanzamtsnummer

2740

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56290

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Buch

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank