Finanzamt Buchbach

Die Gemeinde Buchbach im Kreis Mühldorf a.Inn im Freistaat Bayern hat das Finanzamt Mühldorf als zuständige Behörde. Einwohner von Buchbach können hier ihre Einkommensteuererklärung abgeben und erhalten Unterstützung bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer. Es ist wichtig, sich über die Fristen zur Einreichung der Steuererklärung zu informieren, um Verzögerungen zu vermeiden. Das Finanzamt Mühldorf ist auch für die Ausstellung von Steuerbescheiden zuständig. Beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise auch einen Wechsel des zuständigen Finanzamtes zur Folge hat. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um herauszufinden, welches Finanzamt Ihnen zugeordnet ist.

Buchbach im Überblick

Einwohner 3.371 1.775 männlich
1.596 weiblich
Fläche 28,8 km²
Gemeindetyp Markt
Bundestagswahlkreis 211

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Zwölf lebende Spatzen pro Jahr

Im 18. Jahrhundert musste in Württemberg unter Herzog Karl Eugen jeder Untertan jährlich zwölf lebende Spatzen abliefern – als eine Art Schädlingsbekämpfungs-Abgabe. Wer nicht lieferte, zahlte eine Geldbuße; wer ordentlich lieferte, bekam sogar sechs Kreuzer Aufwandsentschädigung.

Quelle: Finanzfüchse Sachsen – Kuriose Steuern

Mühldorf

Adresse

Katharinenplatz 16
84453 Mühldorf

Postfach 1369 , 84445 Mühldorf

Kontakt

Telefon 08631 616-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08631 616-100

Finanzamtsnummer

9141

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.45 – 13.00 Uhr
Di. 07.45 – 13.00 Uhr
Mi. 07.45 – 13.00 Uhr
Do. 07.45 – 17.00 Uhr
Fr. 07.45 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch: 08631/616-338

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE36700000000071001503

BIC: MARKDEF1700

Zuständig für Postleitzahlen

84428

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Buchbach

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 320%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank