Finanzamt Buchenbach

In der Gemeinde Buchenbach, die im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald in Baden-Württemberg liegt, ist das Finanzamt Freiburg-Land für die steuerlichen Fragen der Bürger zuständig. Egal, ob es um die Einreichung der Einkommensteuererklärung, um Informationen zur Lohnsteuer oder um die Steuerveranlagung geht, das Finanzamt steht Ihnen unterstützend zur Seite. Es ist wichtig, sich über die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung zu informieren und alle erforderlichen Belege vollständig zusammenzustellen. Bei Unklarheiten zu Steuerbescheiden oder spezifischen Anfragen können Sie sich ebenfalls an das Finanzamt Freiburg-Land wenden. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um zu überprüfen, welches Finanzamt für Ihre aktuelle Adresse zuständig ist. Beachten Sie zudem, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamtes nach sich ziehen kann. Daher ist es ratsam, sich regelmäßig über die eigene steuerliche Situation zu informieren.

Buchenbach im Überblick

Einwohner 815 413 männlich
402 weiblich
Fläche 4,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 207

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Branntweinmonopol zahlte drauf

Fast 100 Jahre lang regelte das Branntweinmonopol (ab 1919) den deutschen Schnaps-Markt. Am Ende war es ein Verlustgeschäft: Statt Einnahmen kostete es den Bund rund 80 Mio. Euro Zuschüsse pro Jahr. 2018 wurde es abgeschafft, die Beamten wechselten zum Zoll.

Quelle: Bundesfinanzministerium

Freiburg-Land

Adresse

Stefan-Meier-Str. 133
79104 Freiburg

Kontakt

Telefon 0761 204-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0761 204-3424

Finanzamtsnummer

2807

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE26680000000068001500

BIC: MARKDEF1680

Zuständig für Postleitzahlen

79256

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Buchenbach

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank