Finanzamt Budenheim

In Budenheim, einer Gemeinde im Kreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Bingen-Alzey Ihr Ansprechpartner in steuerlichen Angelegenheiten. Die Einreichung der Einkommensteuererklärung kann direkt über das Finanzamt oder digital erfolgen, was den Prozess erheblich erleichtert. Sollten Sie Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer haben, steht Ihnen das Finanzamt mit Rat und Tat zur Seite. Beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Informieren Sie sich über die Fristen zur Einreichung Ihrer Steuererklärung, um böse Überraschungen zu vermeiden. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort verantwortlich ist und erhalten Sie wichtige Hinweise zu Steuerbescheiden und benötigten Unterlagen.

Budenheim im Überblick

Einwohner 399 196 männlich
203 weiblich
Fläche 5,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 203

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · International

Die „Bagel-Steuer" von New York

In New York City ist ein ganzer Bagel steuerfrei – sobald er aber aufgeschnitten oder mit Frischkäse bestrichen wird, gilt er als „zubereitete Speise" und es fallen rund 8,9 Prozent Umsatzsteuer an. Ein Lehrstück dafür, wie kleinteilig Steuerrecht überall auf der Welt werden kann.

Quelle: NPR – A tax loophole for bagels

Bingen-Alzey

Adresse

Rochusallee 10
55411 Bingen

Kontakt

Telefon 06721/7060
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06721/70614080

Finanzamtsnummer

2708

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55253, 55254, 55257

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Budenheim

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank