Finanzamt Büdesheim

In der Gemeinde Büdesheim, die im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz liegt, ist das Finanzamt Bitburg-Prüm zuständig. Hier können die Einwohner ihre Einkommensteuererklärung abgeben und erhalten Fachinformationen zur steuerlichen Veranlagung. Bei Fragen zur Lohnsteuer und zu Fristen, sowie bei den Themen rund um Steuerbescheide stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts gerne zur Verfügung. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um sicherzustellen, dass Sie die richtige Anlaufstelle für Ihre steuerlichen Angelegenheiten finden. Bedenken Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben kann.

Büdesheim im Überblick

Einwohner 1.311 653 männlich
658 weiblich
Fläche 13,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 200

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Bettensteuer – auch für Dienstreisende

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2022 die kommunale Übernachtungssteuer („Bettensteuer") in Hamburg, Bremen und Freiburg für verfassungsgemäß – und erlaubte ausdrücklich, sie auch von Geschäftsreisenden zu erheben. Damit kippte es eine bis dahin geltende Ausnahme.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Bitburg-Prüm

Adresse

Kölner Straße 20
54634 Bitburg

Postfach 1252 , 54622 Bitburg

Kontakt

Telefon 06561/6030
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06561/60315090

Finanzamtsnummer

2710

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Bitburg-Prüm

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54610

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Büdesheim

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank