Finanzamt Büdingen

In der Stadt Büdingen, die im Wetteraukreis in Hessen liegt, ist das Finanzamt Nidda zuständig. Bewohner von Büdingen haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einzureichen. Dies kann sowohl persönlich als auch online geschehen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zu Themen wie Lohnsteuer und Steuerbescheiden stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts gerne zur Verfügung. Achten Sie darauf, alle relevanten Belege fristgerecht einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist, empfiehlt sich die Nutzung unseres Finanzamt-Finders. So bleiben Sie stets auf dem Laufenden über Ihre steuerlichen Verpflichtungen.

Büdingen im Überblick

Einwohner 22.411 11.278 männlich
11.133 weiblich
Fläche 122,9 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 174

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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193 Paragrafen für die Einkommensteuer – es ginge auch in 31

Allein das Einkommensteuergesetz umfasst rund 193 Paragrafen und ausgedruckt mit Anlagen etwa 235 Seiten. Steuerrechtler Paul Kirchhof legte 2011 einen Gegenentwurf vor, der dieselbe Steuer in nur 31 Paragrafen auf rund sieben Druckseiten regeln sollte.

Quelle: Wikipedia – Einkommensteuergesetz (Deutschland)

Nidda

Adresse

Ludwigstraße 39
63667 Nidda

Postfach 1180 , 63658 Nidda

Kontakt

Telefon 06043 805-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2634

Hinweis

Telefonische Servicezeiten in den Finanzämtern werden ausgeweitet und Finanzservicestellen für individuelle Termine geöffnet.

Ab 01.09.2020 sind unsere hessischen Finanzämter durchgängig montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr telefonisch erreichbar. Ein Termin vor Ort ist dennoch notwendig? Kein Problem! Ab 01.09. kann dieser telefonisch vereinbart werden. Mehr dazu finden Sie unter » www.finanzamt.hessen.de.
Das Finanzamt Nidda ist ab dem 01.12.2022 für die Besteuerung natürlicher Personen mit Überschusseinkünften (Arbeitnehmerveranlagungen) mit den Anfangsbuchstaben L bis Z zuständig. Für die Buchstaben A bis K ist seit dem 01.12.2021 das Finanzamt Gelnhausen (BUFA-Nr. 2619) zuständig.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Nidda

IBAN: DE58500000000050601501

BIC: MARKDEF1500

Zuständig für Postleitzahlen

63641, 63642, 63643, 63644, 63652, 63654

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Büdingen

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 431%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank