Finanzamt Bühlertann

Die Gemeinde Bühlertann im Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg, gehört zum Finanzamt Schwäbisch Hall. Für die Bewohner von Bühlertann ist es wichtig, ihre Einkommensteuererklärung fristgerecht einzureichen. Das Finanzamt steht Ihnen zur Verfügung, um Fragen zur steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer und den Einreichfristen zu klären. Auch die Einsichtnahme in Steuerbescheide und die Bereitstellung der erforderlichen Belege wird unterstützt. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändert. Daher ist es empfehlenswert, unsere Finanzamt-Suchfunktion zu nutzen, um zu überprüfen, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist.

Bühlertann im Überblick

Einwohner 255 138 männlich
117 weiblich
Fläche 7,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Köln besteuert Sex pro Quadratmeter

Köln erhebt eine „Steuer auf Vergnügungen sexueller Art": Betreiber von Bordellen oder Studios zahlen pro Öffnungstag 3 Euro für je 10 m² Geschäftsfläche – auch für Flure und Wartebereiche. Die Stadt nahm damit schon über eine Million Euro im Jahr ein.

Quelle: Stadt Köln

Schwäbisch Hall

Adresse

Bahnhofstr. 25
74523 Schwäbisch Hall

Postfach 100260 , 74502 Schwäbisch Hall

Kontakt

Telefon 0791 752-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0791 752-3900

Finanzamtsnummer

2884

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

SPARKASSE SCHWAEBISCH HALL-CRAILSHEIM

IBAN: DE22622500300005070011

BIC: SOLADES1SHA

Zuständig für Postleitzahlen

74424

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bühlertann

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank