Finanzamt Bülstringen

In der Gemeinde Bülstringen im Kreis Börde, Sachsen-Anhalt, ist das Finanzamt Haldensleben für alle steuerlichen Angelegenheiten verantwortlich. Die Bürger haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung fristgerecht einzureichen und erhalten Unterstützung bei der steuerlichen Veranlagung. Auch Fragen zur Lohnsteuer und zu Steuerbescheiden können an das Finanzamt gerichtet werden. Es ist wichtig zu beachten, dass bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus ein anderes Finanzamt zuständig sein könnte. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Sie gilt, können Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion nutzen, die Ihnen leicht und schnell die richtige Auskunft gibt.

Bülstringen im Überblick

Einwohner 879 429 männlich
450 weiblich
Fläche 25,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 67

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Den Polizeihund von der Steuer absetzen

Ein Polizei-Hundeführer, der seinen Diensthund (Schutz- und Sprengstoffspürhund) zuhause versorgen musste, darf die Kosten dafür voll als Werbungskosten absetzen. Der Bundesfinanzhof urteilte: Hundeführer und Diensthund bilden eine „funktionale Einheit".

Quelle: Bundesfinanzhof

Haldensleben

Adresse

Jungfernstieg 37
39340 Haldensleben

Postfach 10 02 09 , 39332 Haldensleben

Kontakt

Telefon 03904 482-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03904 482-4600

Finanzamtsnummer

3105

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Haldensleben

IBAN: DE42810000000081001510

BIC: MARKDEF1810

Zuständig für Postleitzahlen

39345

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bülstringen

?
Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 320%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank