Finanzamt Bürgstadt

Bürgstadt, M, im Kreis Miltenberg im Freistaat Bayern, ist dem Finanzamt Obernburg am Main mit Außenstelle Amorbach zugeordnet. Für die Bürger von Bürgstadt ist es von Bedeutung, die Einkommensteuererklärung rechtzeitig einzureichen, um mögliche Schwierigkeiten zu vermeiden. Bei Fragen zu steuerlichen Veranlagungen, Lohnsteuer und Steuerbescheiden steht Ihnen das Finanzamt kompetent zur Seite. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass die Zuständigkeit des Finanzamts wechselt. Damit Sie jederzeit wissen, welches Finanzamt für Sie zuständig ist, nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion. So behalten Sie den Überblick über Fristen und erforderliche Belege und können Ihre steuerlichen Anliegen in Bürgstadt problemlos erledigen.

Bürgstadt im Überblick

Einwohner 4.193 2.075 männlich
2.118 weiblich
Fläche 17,4 km²
Gemeindetyp Markt
Bundestagswahlkreis 248

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Branntweinmonopol zahlte drauf

Fast 100 Jahre lang regelte das Branntweinmonopol (ab 1919) den deutschen Schnaps-Markt. Am Ende war es ein Verlustgeschäft: Statt Einnahmen kostete es den Bund rund 80 Mio. Euro Zuschüsse pro Jahr. 2018 wurde es abgeschafft, die Beamten wechselten zum Zoll.

Quelle: Bundesfinanzministerium

Obernburg am Main mit Außenstelle Amorbach

Adresse

Römerstr. 91
63785 Obernburg am Main

Postfach 1160 , 63912 Obernburg am Main

Kontakt

Telefon 09373 202-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09373 202-100

Finanzamtsnummer

9202

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE BAD KISSINGEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE09793510100000010009

BIC: BYLADEM1KIS

Zuständig für Postleitzahlen

63927

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bürgstadt

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Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 340%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank