Finanzamt Bullay

In der Gemeinde Bullay, die im Kreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz liegt, ist das Finanzamt Simmern-Zell für sämtliche steuerlichen Belange zuständig. Einwohner von Bullay können ihre Einkommensteuererklärung sowohl eigenständig als auch mit einem Steuerberater einreichen. Zudem erhalten sie hier wertvolle Informationen zur steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer und zu Steuerbescheiden. Es ist ratsam, bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen darauf zu achten, dass ein anderes Finanzamt zuständig werden könnte. Um sich orientieren zu können, hilft Ihnen unsere Finanzamt-Suchfunktion, das richtige Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden. Das Finanzamt Simmern-Zell steht den Bullayern jederzeit mit Rat und Tat zur Seite, sodass Sie Ihre steuerlichen Verpflichtungen fristgerecht erfüllen können.

Bullay im Überblick

Einwohner 2.999 1.549 männlich
1.450 weiblich
Fläche 56,0 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 276

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Hundesteuer war eine Luxussteuer für Reiche

Die Hundesteuer entstand als Luxusabgabe: Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. besteuerte ab 1810 Hunde neben Dienstboten, Katzen und Pferden – wer sich Tiere zum Vergnügen leisten konnte, sollte auch zahlen. Die älteste erhaltene Hundesteuermarke („Freihund" Nr. 273) stammt von 1817.

Quelle: Stadtmuseum Berlin

Simmern-Zell

Adresse

Schlossstr. 42
56856 Zell

Kontakt

Telefon 06761/8550
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06761/85532053

Finanzamtsnummer

2740

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56859

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bullay

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank