Finanzamt Burg (Mosel)

In der Gemeinde Burg (Mosel), die zum Kreis Bernkastel-Wittlich in Rheinland-Pfalz gehört, ist das Finanzamt Wittlich für steuerliche Anliegen zuständig. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten fachkundige Hilfe bei Ihren Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt steht den Bürgern Burgs (Mosel) zur Seite, wenn es um Lohnsteuerfragen und die Einhaltung von Fristen geht. Zudem werden Sie bei der Zusammenstellung von notwendigen Belegen unterstützt. Bei Fragen zur Auslegung von Steuerbescheiden sind die Mitarbeiter des Finanzamts ebenfalls Ihr Ansprechpartner. Um das zuständige Finanzamt schnell und einfach zu finden, nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion. Ein Hinweis: Wenn Sie über die Gemeindegrenzen umziehen, könnte auch das zuständige Finanzamt wechseln.

Burg (Mosel) im Überblick

Einwohner 241 125 männlich
116 weiblich
Fläche 27,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 197

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Trüffel günstig, Babywindeln teuer

Im deutschen Mehrwertsteuer-Dschungel gelten Luxus-Lebensmittel wie Trüffel oder Wachteleier als „Grundnahrungsmittel" mit nur 7 %, während auf Babywindeln die vollen 19 % fällig werden. Ein Klassiker der oft als absurd kritisierten Steuersystematik.

Quelle: Handelsblatt

Wittlich

Adresse

Unterer Sehlemet 15
54516 Wittlich

Postfach 1240 , 54502 Wittlich

Kontakt

Telefon 06571/95360
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06571/953613400

Finanzamtsnummer

2743

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56843

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Burg (Mosel)

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 395%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank