Finanzamt Burgdorf

Die Stadt Burgdorf im Kreis Region Hannover hat das Finanzamt Burgdorf als Ansprechpartner für steuerliche Anliegen. Wenn Sie hier wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung sowohl online als auch in Papierform einreichen. Zudem stehen die Mitarbeiter des Finanzamts bereit, um Fragen zur steuerlichen Veranlagung, zur Lohnsteuer und zu wichtigen Fristen zu beantworten. Steuerbescheide werden ebenfalls hier bearbeitet, sodass alle wichtigen Informationen zu Ihren Belegen und Ansprüchen zentral zur Verfügung stehen. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde Ihre zuständige Finanzbehörde wechseln kann. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist.

Burgdorf im Überblick

Einwohner 31.051 14.994 männlich
16.057 weiblich
Fläche 112,6 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 43

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Zwei Steuern tragen mehr als die Hälfte

Von den knapp 40 Steuerarten in Deutschland bringen allein die Umsatzsteuer (2024: 302 Mrd. Euro) und die Lohnsteuer (249 Mrd. Euro) den Löwenanteil – zusammen rund 60 Prozent des gesamten Steueraufkommens.

Quelle: Destatis – Steuereinnahmen 2024

Burgdorf

Adresse

V.d.Hannov. Tor 30
31303 Burgdorf

Postfach 100262 , 31287 Burgdorf

Kontakt

Telefon 05136 806-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2316

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. 08.00 – 13.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. 08.00 – 13.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE HANNOVER

Kontoinhaber: Finanzamt Burgdorf

IBAN: DE04250501801040400010

BIC: SPKHDE2HXXX

Zuständig für Postleitzahlen

31286, 31287, 31288, 31289, 31290, 31291, 31295, 31300, 31303

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Burgdorf

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Grundsteuer A 490%
Grundsteuer B 540%
Gewerbesteuer 470%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank