Finanzamt Burgen

Die Gemeinde Burgen, gelegen im Kreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz, wird ebenfalls vom Finanzamt Koblenz betreut. Einwohner von Burgen können dort ihre Einkommensteuererklärung einreichen und haben die Möglichkeit, bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung auf die Unterstützung des Finanzamts zurückzugreifen. Dabei ist es wichtig, sich über die geltenden Fristen im Klaren zu sein und alle erforderlichen Belege rechtzeitig einzureichen. Ein Umzug kann dazu führen, dass sich das zuständige Finanzamt ändert, daher ist es ratsam, bei einem Ortswechsel unseren Finanzamt-Finder zu nutzen, um die richtigen Informationen zu finden. Das Finanzamt Koblenz steht Ihnen in allen Fragen rund um Ihre Steuern zur Verfügung und unterstützt Sie gerne.

Burgen im Überblick

Einwohner 4.629 2.244 männlich
2.385 weiblich
Fläche 13,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 282

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Oldtimer: 191,73 Euro pauschal – egal welcher Bolide

Wer ein H-Kennzeichen hat, zahlt für seinen Oldtimer eine pauschale Kfz-Steuer von genau 191,73 Euro im Jahr – unabhängig von Hubraum, PS oder CO₂-Ausstoß. Ein V12-Ferrari kostet damit steuerlich genauso viel wie ein alter Käfer.

Quelle: Finanztip

Koblenz

Adresse

Ferdinand-Sauerbruch-Str. 19
56073 Koblenz

Postfach 709 , 56007 Koblenz

Kontakt

Telefon 0261/49310
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0261/493120090

Finanzamtsnummer

2722

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56332

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Burgen

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 570%
Gewerbesteuer 395%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank