Finanzamt Burghaslach

In Burghaslach, die Gemeinde im Kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim im Freistaat Bayern, können Sie bei dem Finanzamt Mittelfranken-West Ihre steuerlichen Angelegenheiten regeln. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und sich zu steuerlichen Veranlagungen zu erkundigen. Auch Fragen zur Lohnsteuer und die Einhaltung von Fristen sind wichtige Themen, die das Finanzamt hier behandelt. Wenn Sie über die Gemeindegrenzen hinaus umziehen, ist es wichtig, sich darüber bewusst zu sein, dass dann ein anderes Finanzamt zuständig sein könnte. Um das richtige Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zu ermitteln, hilft Ihnen unsere Finanzamt-Suchfunktion weiter. Eine sorgfältige Zusammenstellung aller erforderlichen Belege ist unerlässlich, um die Bearbeitung Ihrer Steuerangelegenheiten zu beschleunigen.

Burghaslach im Überblick

Einwohner 2.702 1.337 männlich
1.365 weiblich
Fläche 44,0 km²
Gemeindetyp Markt
Bundestagswahlkreis 242

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Eine Steuer nur im Rotlichtmilieu: das „Düsseldorfer Verfahren"

Beim „Düsseldorfer Verfahren" zieht der Bordellbetreiber von selbstständigen Sexarbeiterinnen pro Anwesenheitstag eine pauschale Steuervorauszahlung (regional meist 20–30 Euro) ein und leitet sie ans Finanzamt weiter. Diese Praxis gibt es seit 1966, ausschließlich in Deutschland – und bis heute ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage.

Quelle: Wikipedia – Düsseldorfer Verfahren

Mittelfranken-West (252) (bis 31.12.2025 FA Uffenheim)

Adresse

Schloßplatz 7
97215 Uffenheim

Postfach 1240 , 97211 Uffenheim

Kontakt

Telefon 09842 200-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09842 200-345

Finanzamtsnummer

9252

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. 08.00 – 13.00 Uhr
Mi. 08.00 – 13.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Für Sie zuständig sind alle Standorte des Finanzamts Mittelfranken-West.

Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch: 0984/2200142

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE48700500000004360470

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

96152

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Burghaslach

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank