Finanzamt Burglengenfeld

Burglengenfeld im Kreis Schwandorf, Freistaat Bayern, ist dem Finanzamt Schwandorf mit der Außenstelle Neunburg vorm Wald zugeordnet. Wenn Sie in dieser Gemeinde leben und Ihre Einkommensteuererklärung abgeben möchten, ist das Finanzamt Ihr Ansprechpartner. Es beantwortet Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer und informiert über wichtige Fristen. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann sich die Zuständigkeit Ihres Finanzamtes ändern, weshalb es wichtig ist, sich rechtzeitig zu informieren. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden. In Burglengenfeld ist es entscheidend, alle relevanten Steuerunterlagen und Belege fristgerecht einzureichen, um einen reibungslosen Ablauf Ihrer steuerlichen Angelegenheiten sicherzustellen.

Burglengenfeld im Überblick

Einwohner 14.569 7.147 männlich
7.422 weiblich
Fläche 93,3 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 233

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Umzug fürs Homeoffice? Finanzamt zahlt nicht mit

Wer in eine größere Wohnung zieht, um endlich ein Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten nicht absetzen. Der Bundesfinanzhof entschied 2025: Ein solcher Umzug zählt zur privaten Lebensführung – auch im Homeoffice-Zeitalter.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VI R 3/23

Schwandorf mit Außenstelle Neunburg v. W.

Adresse

Friedrich-Ebert-Str. 59
92421 Schwandorf

Kontakt

Telefon 09431 382-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09431 382-111

Finanzamtsnummer

9248

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 12.00 Uhr
Di. 07.30 – 12.00 Uhr
Mi. 07.30 – 12.00 Uhr
Do. 07.30 – 12.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE35700500000004360607

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

93129, 93130, 93133

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Burglengenfeld

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Grundsteuer A 470%
Grundsteuer B 470%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank