Finanzamt Burgpreppach

Burgpreppach, eine Gemeinde im Kreis Haßberge im Freistaat Bayern, gehört ebenfalls zum Einzugsbereich des Finanzamtes Zeil am Main mit Außenstelle Ebern. Als Einwohner dieser Gemeinde sollten Sie wissen, dass die fristgerechte Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung von großer Bedeutung ist. Bei Unklarheiten zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamtes zur Verfügung. Zudem ist es wichtig, alle notwendigen Steuerbescheide und Belege sorgfältig zu verwalten. Bedenken Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise auch einen Wechsel des zuständigen Finanzamtes zur Folge haben kann. Um schnell und unkompliziert herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort in Burgpreppach zuständig ist, nutzen Sie bitte unseren praktischen Finanzamt-Finder.

Burgpreppach im Überblick

Einwohner 1.338 656 männlich
682 weiblich
Fläche 38,8 km²
Gemeindetyp Markt
Bundestagswahlkreis 247

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Pferdesteuer: nur noch eine einzige Gemeinde

2013 führten vier hessische Kommunen eine Pferdesteuer ein (Vorreiter: Bad Sooden-Allendorf, 200 €/Pferd/Jahr). Nach Protesten der Reiter ruderten fast alle zurück – heute erhebt sie bundesweit nur noch die Gemeinde Schlangenbad.

Quelle: Wikipedia – Pferdesteuer

Zeil am Main mit Außenstelle Ebern

Adresse

Obere Torstr. 9
97475 Zeil

Postfach 1160 , 97470 Zeil

Kontakt

Telefon 09524 824-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09524 824-100

Finanzamtsnummer

9259

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 07.00 – 16.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE25700500000004360593

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

97496

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Burgpreppach

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 300%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank