Finanzamt Burgwedel

In der Stadt Burgwedel, die im Kreis Region Hannover liegt, ist das Finanzamt Burgdorf für die steuerlichen Belange der Bürger zuständig. Wenn Sie in Burgwedel leben, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung beim Finanzamt Burgdorf einreichen. Die Mitarbeiter dort bieten umfassende Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, zu Lohnsteuerthemen und zu Fristen, die Sie beachten sollten. Darüber hinaus kümmert sich das Finanzamt um Ihre Steuerbescheide und die entsprechenden Belege. Beachten Sie bitte, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg dazu führen kann, dass Sie ein anderes Finanzamt kontaktieren müssen. Nutzen Sie die Finanzamt-Suchfunktion auf unserer Website, um schnell und unkompliziert das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden.

Burgwedel im Überblick

Einwohner 20.379 9.766 männlich
10.613 weiblich
Fläche 152,9 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 43

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Hundesteuer war eine Luxussteuer für Reiche

Die Hundesteuer entstand als Luxusabgabe: Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. besteuerte ab 1810 Hunde neben Dienstboten, Katzen und Pferden – wer sich Tiere zum Vergnügen leisten konnte, sollte auch zahlen. Die älteste erhaltene Hundesteuermarke („Freihund" Nr. 273) stammt von 1817.

Quelle: Stadtmuseum Berlin

Burgdorf

Adresse

V.d.Hannov. Tor 30
31303 Burgdorf

Postfach 100262 , 31287 Burgdorf

Kontakt

Telefon 05136 806-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2316

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. 08.00 – 13.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. 08.00 – 13.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE HANNOVER

Kontoinhaber: Finanzamt Burgdorf

IBAN: DE04250501801040400010

BIC: SPKHDE2HXXX

Zuständig für Postleitzahlen

30888, 30927, 30928, 30929, 30930, 30938

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Burgwedel

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Grundsteuer A 505%
Grundsteuer B 505%
Gewerbesteuer 435%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank