Finanzamt Burkardroth

Die Gemeinde Burkardroth im Kreis Bad Kissingen, Freistaat Bayern, hat das Finanzamt Bad Kissingen als zuständige Behörde für steuerliche Angelegenheiten. Hier können Einwohner ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer. Ein Blick auf die Fristen für Steuerbescheide und die erforderlichen Belege hilft Ihnen, keine wichtigen Termine zu versäumen. Bei einem Umzug innerhalb oder über die Grenzen der Gemeinde hinaus kann sich das zuständige Finanzamt ändern. Deshalb ist es ratsam, unseren Finanzamt-Finder zu nutzen, um das für Ihren Wohnort relevante Finanzamt zu identifizieren. So behalten Sie auch bei einem Umzug die Übersicht über Ihre steuerlichen Verpflichtungen.

Burkardroth im Überblick

Einwohner 7.361 3.656 männlich
3.705 weiblich
Fläche 69,2 km²
Gemeindetyp Markt
Bundestagswahlkreis 247

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Reichsfluchtsteuer – aus der Demokratie missbraucht

Die Reichsfluchtsteuer (25 % des Vermögens) wurde 1931 von der Regierung Brüning gegen Kapitalflucht eingeführt – nicht von den Nazis. Das NS-Regime nutzte sie jedoch zur Ausplünderung jüdischer Auswanderer: Von insgesamt rund 941 Mio. Reichsmark stammten über 90 % von rassistisch Verfolgten.

Quelle: LTO

Bad Kissingen

Adresse

Bibrastr. 10
97688 Bad Kissingen

Postfach 1360 , 97663 Bad Kissingen

Kontakt

Telefon 0971 8021-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0971 8021-200

Finanzamtsnummer

9205

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch: 0971/802-1395

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE32790000000079301501

BIC: MARKDEF1790

Zuständig für Postleitzahlen

97703, 97705

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Burkardroth

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 300%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank