Finanzamt Burtenbach

Die Gemeinde Burtenbach im Kreis Günzburg, Freistaat Bayern, wird vom Finanzamt Günzburg betreut. Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung haben, können Sie sich vertrauensvoll an Ihr zuständiges Finanzamt wenden. Das Finanzamt Günzburg gibt Ihnen auch hilfreiche Informationen zur Lohnsteuer und zu den erforderlichen Fristen. Bitte berücksichtigen Sie, dass ein Umzug außerhalb der Gemeindegrenzen möglicherweise ein anderes Finanzamt für Sie zuständig macht. Um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden, nutzen Sie einfach unseren Finanzamt-Finder. Für alle Fragen rund um Steuerbescheide und die Einreichung von Belegen ist das Finanzamt Günzburg in Burtenbach Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Burtenbach im Überblick

Einwohner 3.562 1.883 männlich
1.679 weiblich
Fläche 37,6 km²
Gemeindetyp Markt
Bundestagswahlkreis 254

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Zwei Steuern tragen mehr als die Hälfte

Von den knapp 40 Steuerarten in Deutschland bringen allein die Umsatzsteuer (2024: 302 Mrd. Euro) und die Lohnsteuer (249 Mrd. Euro) den Löwenanteil – zusammen rund 60 Prozent des gesamten Steueraufkommens.

Quelle: Destatis – Steuereinnahmen 2024

Günzburg

Adresse

Schloßpl. 3
89312 Günzburg

Kontakt

Telefon 08221 902-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08221 902-209

Finanzamtsnummer

9121

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 12.30 Uhr
Di. 07.30 – 12.30 Uhr
Mi. 07.30 – 12.30 Uhr
Do. 07.30 – 12.30 Uhr
Fr. 07.30 – 12.30 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

November bis Juni: zusätzlich Donnerstag von13:30 Uhr - 17:00 Uhr

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE76720000000072001505

BIC: MARKDEF1720

Zuständig für Postleitzahlen

89349

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Burtenbach

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Grundsteuer A 370%
Grundsteuer B 370%
Gewerbesteuer 310%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank