Finanzamt Burtscheid

Die Gemeinde Burtscheid im Kreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Wittlich. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung beraten zu lassen. Das Finanzamt unterstützt die Einwohner von Burtscheid bei Lohnsteuerangelegenheiten und informiert über wichtige Fristen, die es zu beachten gilt. Bei Unklarheiten zu Steuerbescheiden stehen die Mitarbeiter des Finanzamts bereit, um Antworten zu liefern. Um das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden, verwenden Sie bitte unseren Finanzamt-Finder. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise eine neue Zuständigkeit des Finanzamts zur Folge hat.

Burtscheid im Überblick

Einwohner 1.100 564 männlich
536 weiblich
Fläche 10,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 197

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

„Notopfer Berlin" – die Briefmarken-Pflichtsteuer

Von 1948 bis 1956 musste auf fast jeden Brief in Westdeutschland zusätzlich eine 2-Pfennig-Marke „Notopfer Berlin" geklebt werden – eine Sondersteuer zugunsten des blockierten West-Berlin. Rund 20,7 Milliarden dieser Marken wurden gedruckt; sie brachten Milliarden ein.

Quelle: Tagesspiegel

Wittlich

Adresse

Unterer Sehlemet 15
54516 Wittlich

Postfach 1240 , 54502 Wittlich

Kontakt

Telefon 06571/95360
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06571/953613400

Finanzamtsnummer

2743

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54424

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Burtscheid

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Grundsteuer A 425%
Grundsteuer B 500%
Gewerbesteuer 445%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank