Finanzamt Busenhausen

Die kleine Gemeinde Busenhausen im Kreis Altenkirchen (Westerwald), Rheinland-Pfalz, wird vom Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg betreut. Als Einwohner haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung bequem einzureichen und direkt Rückfragen zur steuerlichen Veranlagung zu klären. Das Finanzamt unterstützt Sie auch bei Lohnsteuerfragen und hilft Ihnen, alle relevanten Belege zusammenzustellen. Bitte beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde eine Zuständigkeitsänderung des Finanzamts zur Folge haben kann. Um sicherzustellen, dass Sie beim richtigen Finanzamt sind, können Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion nutzen. Informieren Sie sich zudem über Fristen für Steuerbescheide, um keine wichtigen Termine zu verpassen und Ihre steuerlichen Pflichten fristgerecht zu erfüllen.

Busenhausen im Überblick

Einwohner 58.937 29.254 männlich
29.683 weiblich
Fläche 59,2 km²
Gemeindetyp Große Kreisstadt
Bundestagswahlkreis 263

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · International

Die „Bagel-Steuer" von New York

In New York City ist ein ganzer Bagel steuerfrei – sobald er aber aufgeschnitten oder mit Frischkäse bestrichen wird, gilt er als „zubereitete Speise" und es fallen rund 8,9 Prozent Umsatzsteuer an. Ein Lehrstück dafür, wie kleinteilig Steuerrecht überall auf der Welt werden kann.

Quelle: NPR – A tax loophole for bagels

Altenkirchen-Hachenburg

Adresse

Frankfurter Str. 21
57610 Altenkirchen

Postfach 1260 , 57602 Altenkirchen

Kontakt

Telefon 02681/860
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02681/8610090

Finanzamtsnummer

2702

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

57612

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Busenhausen

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank