Finanzamt Buttenwiesen

In der Gemeinde Buttenwiesen, gelegen im Kreis Dillingen a.d.Donau im Freistaat Bayern, ist das Finanzamt Dillingen zuständig. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung bequem einreichen und haben die Möglichkeit, sämtliche Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer direkt an die Fachleute des Finanzamts zu richten. Achten Sie auf die geltenden Fristen, um Verspätungen zu vermeiden und Ihre Steuerbescheide rechtzeitig zu erhalten. Unser Finanzamt-Finder hilft Ihnen dabei, das für Ihren Wohnort relevante Finanzamt schnell und unkompliziert zu finden. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändert, weshalb Sie darauf achten sollten, Ihre steuerlichen Angelegenheiten entsprechend anzupassen. Halten Sie alle erforderlichen Belege bereit, um Ihrer Steuererklärung fristgerecht nachzukommen.

Buttenwiesen im Überblick

Einwohner 6.081 3.151 männlich
2.930 weiblich
Fläche 59,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 253

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Eine Milliarde Euro – nur aus Kaffee

Die deutsche Kaffeesteuer bringt dem Bund rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Eine im 18. Jahrhundert eingeführte Abgabe sorgt also bis heute für Milliardeneinnahmen – beim morgendlichen Kaffee trinkt jeder ein Stück Steuergeschichte mit.

Quelle: Wikipedia – Kaffeesteuergesetz (Deutschland)

Dillingen

Adresse

Schloßstr. 3
89407 Dillingen

Kontakt

Telefon 09071 507-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09071 507-300

Finanzamtsnummer

9109

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.30 Uhr
Di. 08.00 – 12.30 Uhr
Mi. 08.00 – 12.30 Uhr
Do. 08.00 – 12.30 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE76720000000072001505

BIC: MARKDEF1720

Zuständig für Postleitzahlen

86644, 86646, 86647

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Buttenwiesen

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Grundsteuer A 420%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 320%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank