Finanzamt Byhleguhre-Byhlen/Beła Góra-Bělin

Die Gemeinde Byhleguhre-Byhlen/Beła Góra-Bělin liegt im Kreis Dahme-Spreewald in Brandenburg und ist dem Finanzamt Königs Wusterhausen zugeordnet. Residents haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer oder zu Fristen erhalten Sie dort kompetente Hilfe. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen. Finden Sie mithilfe unserer Finanzamt-Funktion zügig heraus, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Darüber hinaus ist es ratsam, sich über die Aufbewahrung von steuerlichen Belegen und die Fristen für Steuererklärungen zu informieren, um keine wichtigen Termine zu verpassen. Eine gute Vorbereitung kann Ihnen in Byhleguhre-Byhlen viele Vorteile im Umgang mit dem Finanzamt verschaffen.

Byhleguhre-Byhlen/Beła Góra-Bělin im Überblick

Einwohner 741 381 männlich
360 weiblich
Fläche 35,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 62

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Hunde zahlen, Katzen nicht

Die Hundesteuer gibt es in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert – Katzen, Wellensittiche oder Pferde bleiben dagegen steuerfrei. Je nach Gemeinde reicht der Satz von 0 Euro bis über 1.000 Euro im Jahr für einen „Listenhund".

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer

Königs Wusterhausen

Adresse

Max-Werner-Straße 9
15711 Königs Wusterhausen

Kontakt

Telefon 03375 275-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3049

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Königs Wusterhausen

IBAN: DE61100000000016001505

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

15913

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Byhleguhre-Byhlen/Beła Góra-Bělin

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 430%
Gewerbesteuer 300%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank