Finanzamt Calberlah

Die Gemeinde Calberlah, gelegen im Kreis Gifhorn in Niedersachsen, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Gifhorn. Hier haben die Einwohner die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung entweder selbst einzureichen oder über einen Steuerberater abzuwickeln. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, zu Fristen und Steuerbescheiden stehen die Mitarbeiter des Finanzamts bereit, um Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Auch bei der Zusammenstellung erforderlicher Belege unterstützen sie Sie gerne. Achten Sie darauf, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts mit sich bringt. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell und unkompliziert herauszufinden, welches Finanzamt für Ihre aktuelle Wohnadresse zuständig ist.

Calberlah im Überblick

Einwohner 5.288 2.581 männlich
2.707 weiblich
Fläche 27,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 45

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Absetzbar?

Überraschend absetzbar – manchmal

Je nach Einzelfall haben Finanzgerichte schon ungewöhnliche Posten anerkannt: etwa Kosten für den CO2-Ausgleich einer Dienstreise oder Gesundheitsausgaben wie eine Magenverkleinerung. Aber Vorsicht: Vieles hängt am konkreten Fall – und für jeden anerkannten Kuriosfall gibt es mindestens einen abgelehnten.

Quelle: Springer Professional – 10 kuriose Geschichten aus dem Steuerrecht

Gifhorn

Adresse

Braunschw. Str. 6
38518 Gifhorn

Postfach 1249 , 38502 Gifhorn

Kontakt

Telefon 05371 800-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2319

Öffnungszeiten

Servicestelle Gifhorn:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. 08.00 – 13.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. 08.00 – 13.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE CELLE-GIFHORN-WOLFSBURG

Kontoinhaber: Finanzamt Gifhorn

IBAN: DE71269513110011009958

BIC: NOLADE21GFW

Zuständig für Postleitzahlen

38547

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Calberlah

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank