Finanzamt Callbach

Callbach gehört zum Kreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz und wird durch das Finanzamt Bad Kreuznach betreut. Für die Bürger von Callbach ist dieses Finanzamt die erste Anlaufstelle, wenn es um die Einreichung der Einkommensteuererklärung oder die Klärung steuerlicher Fragen geht. Hier können Sie sich auch über Lohnsteuer, Fristen und die Ausstellung von Steuerbescheiden informieren. Planen Sie einen Umzug in eine andere Gemeinde? Dann beachten Sie, dass sich dadurch möglicherweise auch Ihr zuständiges Finanzamt ändert. Um einfach herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort verantwortlich ist, nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion. So stellen Sie sicher, dass Sie immer die richtigen Informationen zur Hand haben.

Callbach im Überblick

Einwohner 2.848 1.444 männlich
1.404 weiblich
Fläche 5,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 267

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Pferd 7 %, Esel 19 %

Lebende Pferde werden mit ermäßigten 7 % Mehrwertsteuer besteuert, lebende Esel dagegen mit vollen 19 %. Kurioserweise fallen Maultiere und Maulesel – Kreuzungen aus beiden – wieder unter die 7 %.

Quelle: evangelisch.de

Bad Kreuznach

Adresse

Ringstr. 10
55543 Bad Kreuznach

Postfach 1552 , 55505 Bad Kreuznach

Kontakt

Telefon 0671/7000
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0671/70011772

Finanzamtsnummer

2706

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67829

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Callbach

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank